Psychische Gesundheit. Sparen ist kurzsichtig!
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Frau Dr. Ritter-Rupp, in den letzten Wochen gab es in vielen deutschen Städten immer wieder große und sehr laute Protestveranstaltungen der Psychotherapeut*innen. Worum ging es dabei genau?
Die Psychotherapeut*innen sind in großer Sorge um ihre Existenz und die Versorgung ihrer Patient*innen. Der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) beschloss am 11. März 2026 gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) eine Honorarabsenkung der psychotherapeutischen Leistungen um 4,5 Prozent.
Trotz überlanger Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz forderten die Gesetzlichen Krankenkassen im Vorfeld auf der Basis von unrealistischen Zahlen eine Honorarabsenkung von 10 Prozent.
Erstmals in der Geschichte des EBA wurde ein Honorar abgesenkt – noch dazu für eine Berufsgruppe, die ihre Leistungen nicht ausweiten oder delegieren kann. Ihre Arbeit erbringt sie immer höchstpersönlich. Und ohnehin rangiert sie mit Abstand am untersten Ende der ärztlichen Einkommensskala.
Welche Folgen könnte dies für die psychotherapeutische Versorgung allgemein haben?
In Zeiten von Angriffskriegen und multiplen Krisen ist dies nicht nur ein fatales Signal. Denn die Menschen sind ohnehin schon stark belastet. Dies ist auch ein folgenreicher gesundheits- und sozialpolitischer Fehler: Mehr als 40 Prozent der Berufsunfähigkeiten/Frühberentungen, ein Großteil der hohen Zahlen bei der Arbeitsunfähigkeit (AU) und lange AU-Zeiten gehen auf psychische Erkrankungen zurück. Daten aus dem DAK-Psychreport 2025 etwa zeigen, dass sich die Zahl der AU-Tage seit der Jahrtausendwende verdreifacht hat. Psychische Erkrankungen stehen hier nach Krankheiten des Atmungs-und des Muskel-Skelett-Systems auf dem dritten Platz und waren 2025 für rund 323 Arbeitsunfähigkeitstage je 100 Versicherte verantwortlich. (s. QR-Code)
Vor diesem Hintergrund zu sparen, geht zu Lasten psychisch kranker Menschen und ist ein Sparen an der falschen Stelle. Dies belastet nicht nur die Krankenkassen, sondern auch die Volkswirtschaft leidet am Ende unter einer solchen Fehlpolitik.
Auf welcher Grundlage hat die KBV gegen diese Honorarkürzungen Klage eingereicht?
Nach jahrelang schwankendem Honorar für die Psychotherapie hatte das Bundessozialgericht festgelegt, dass eine maximal ausgelastete Psychotherapie-Praxis mindestens ein Honorar wie durchschnittliche Vergleichs(fach)arztgruppen erzielen können muss. Diese Mindestgrenze sollte einen Schutz darstellen. Nun wurde sie – unserer Ansicht nach in rechtswidriger Weise – zur Höchstgrenze umfunktioniert. Wir glauben, dass die Klage auch Erfolg haben wird. Die Jurist*innen sind hier optimisch. Die Aussichten sind gut.
Am 29.4.2026 wurde der Kabinettsentwurf zum GKV-Beitragstabilisierungsgesetz beschlossen und geht nun ins Parlament.
Auch hier sind zusätzliche weitreichende Sparmaßnahmen für die Psychotherapie geplant, wie die Streichung der Kurzzeittherapiezuschläge und die Deckelung der Extrabudgetären Vergütung der Psychotherapie.
Wie stehen Sie dazu? Was wären die Folgen?
Beitragsstabilität ist für den Erhalt eines solidarischen Gesundheitssystems sicherlich notwendig. Aber die Folgen dieses Spargesetzes treffen uns alle, wenn auch in sehr unterschiedlichem Maße. Gleichzeitig werden die versicherungsfremden Leistungen – jährlich 12,5 Milliarden – von der Politik nicht wirklich angefasst. Stattdessen werden sogar noch 2 Milliarden aus dem Gesundheitsfonds entnommen. Dies ist ein riesiger Skandal! Auch die Pharmaindustrie bleibt weitgehend verschont.
Aus unserer Sicht wird hier am völlig falschen Ende gespart, nämlich bei den Patient*innen und denen, die die Leistung erbringen – an uns Psychotherapeut*innen, an uns Ärztinnen und Ärzten! Die Auswirkungen werden sich bald in den Kliniken und Praxen und auch in der Gesellschaft zeigen.
Solche harten und offenbar unbedachten Sparmaßnahmen, wie sie nun im ambulanten Bereich geplant sind, werden die Versorgung der Bevölkerung nachhaltig verändern. Von den Krankenkassen selbst wurden Zuschläge von 15 Prozent für die ersten zehn Sitzungen der Kurzzeitpsychotherapie geschaffen. Dies sollte ein Anreiz für einen schnellen Zugang zur Therapie sein und den erhöhten Koordinationsaufwand zu Beginn einer Therapie abbilden. Dass dies nun wieder gestrichen werden soll, wird den Schwerpunkt, wieder auf weniger, aber längere Therapien verlagern. Damit kann am Ende weniger Menschen mit psychischen Problemen geholfen werden. Aus unserer Sicht ist dies ein absoluter Fehlanreiz!
Noch schlimmer jedoch würde sich aus unserer Sicht die jetzt geplante Deckelung der Extrabudgetären Vergütung bei den psychotherapeutischen Leistungen auswirken – sollte es dazu kommen. In vielfacher Weise wäre dies ein weit größeres Problem für Therapeut*innen, aber auch für die Patient*innen. Denn wir könnten dann nur noch bis zu einer bestimmten Obergrenze behandeln. Und diese wird sicherlich nicht ausreichen. Dadurch stünden deutlich weniger Therapieplätze zur Verfügung – und damit könnten weniger Menschen behandelt werden.
Um welche Kolleginnen und Kollegen machen Sie sich hier besonders Sorgen?
Bei steigenden Personal- und Mietkosten und teurer IT, wird dies vor allem die vielen hälftigen Zulassungen (mittlerweile 80 Prozent) existenziell gefährden – ein fatales Signal, nicht nur für bereits jetzt tätige Psychotherapeut*innen, sondern auch für den psychotherapeutischen Nachwuchs, den wir in der Medizin dringend brauchen!
Der psychotherapeutische Versorgungsbedarf ist in den letzten Jahren nach Angaben der Krankenkassen um jährlich 7 Prozent gestiegen. Dies ist zum Teil noch eine Folge der Pandemie. Aber auch die gesellschaftliche, weltpolitische oder wirtschaftliche (Klima-)Situation hat sicher dazu beigetragen. Die Wartezeiten auf einen Therapieplatz wurden immer länger. Dies hat auch die von Anfang an unzureichende Bedarfsplanung von 1999 mitverursacht. Mit hälftigen Zulassungen haben wir versucht, immer mehr psychisch kranke Menschen zu versorgen. Durch die nun zu erwartenden Obergrenzen wird es für die Patient*innen am Ende aber zu noch längeren Wartezeiten und tatsächlich auch zu weniger Behandlungsmöglichkeiten kommen.
Wir finden: An der Psychotherapie zu sparen ist kurzsichtig! Studien zufolge spart jeder Euro, der für Psychotherapie ausgegeben wird, gut 2 bis 4 Euro an Folgekosten. Wir Ärztinnen und Ärzte wissen alle, dass unbehandelte psychische Erkrankungen nicht selten zu einer Chronifizierung führen. Hinzu kommt, dass vermehrt Krisen auftreten können. Dies wiederum kann zu noch mehr stationären Aufenthalten führen, die deutlich mehr Kosten produzieren. Aus Erfahrung wissen wir, dass unbehandelte psychisch Erkrankte auch viel häufiger Haus- und Fachärzt*innen aufsuchen oder in Notaufnahmen landen. Damit wäre nicht nur die psychotherapeutische Berufsgruppe von den geplanten Sparmaßnahmen betroffen, sondern auch viele andere ärztliche Kolleginnen und Kollegen, die selbst durch massive Sparmaßnahmen in ihrem eigenen Fachgebiet existenziell gefährdet sind.
Welche Auswirkungen könnten all diese Maßnahmen insbesondere auf die Versorgung von Kindern und Jugendlichen haben, die noch immer von den Folgen der Pandemie stark belastet sind?
Kinder und Jugendliche würde es besonders hart treffen! Zum einen leiden sie tatsächlich noch unter den Folgen der Pandemie. Zum anderen führen aber auch die zunehmend pathologische Internet- und Social-media-Nutzung zu immer gravieren-deren psychischen Störungen. Auch gesellschaftliche und weltpolitische Ursachen belasten nicht nur, aber vor allem, Kinder und Jugendliche besonders stark. Ihre Entwicklung vollzieht sich sehr rasch. Lange Wartezeiten auf einen Therapieplatz sind in diesem Lebensalter daher besonders problematisch. Sie bergen die Gefahr, dass Lebenswege schnell einen negativen Verlauf nehmen.
Was müsste allgemein passieren, damit die psychische Gesundheit bzw. die psychotherapeutische Versorgung der Erwachsenen und der Kinder und Jugendlichen besser wird? Was ist Ihre Forderung an die Politik?
Die psychische Gesundheit von Erwachsenen, aber vor allem von Kindern und Jugendlichen, zu erhalten, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der wir uns alle stellen müssen. Während der Pandemie forderte die Leopoldina: Die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen müssen so gestaltet werden, dass sie psychisch gesund aufwachsen können. Von der Politik fordern wir psychotherapeutisch Tätigen dementsprechend die Sicherstellung einer bedarfsgerechten psychotherapeutischen Versorgung. Das Erstzugangsrecht muss erhalten bleiben. Wie auch unsere somatisch tätigen Kolleg*innen brauchen wir eine angemessene Vergütung, damit wir unsere Patient*innen weiterhin fachgerecht versorgen können.
Dies verursacht zwar kurzfristig Kosten. Langfristig betrachtet, wäre dies aber eine sinnvolle Sparmaßnahme.
Dieses Gespräch führte Stephanie Hügler
MÄA 10/2026 vom 16.05.2026