06.08.2024
Angemerkt: Gütesiegel: Ein längst fälliges Urteil
Für manche Praxisinhaber*innen ist es offenbar unerlässlich, über ein sogenanntes Gütesiegel nach dem Muster von Stiftung Warentest zu verfügen. Sie möchten damit die Patientinnen und Patienten beeindrucken und eine Qualität der Praxisleistungen suggerieren, die der tatsächlichen Situation vor Ort möglicherweise überhaupt nicht entspricht. Sucht ein Patient im Internet nach passenden Ärztinnen und Ärzten, dann stößt er schnell auf einschlägige sogenannte Bewertungsportale. Nicht selten findet…