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Strafrecht
14.08.2024

ECMO-Therapie bei Corona: Anspruch auf Maximaltherapie ist begrenzt!

Entscheidungen über lebenserhaltende Maßnahmen für Patient*innen zu treffen gehört zum Alltag insbesondere von Intensivmediziner*innen. Bisweilen geht es hier auch darum, den mutmaßlichen oder in einer Patientenverfügung formulierten Willen von nicht mehr einsichtsfähigen Patient*innen – in Abstimmung mit Betreuer*innen oder Vorsorgebevollmächtigten – im Sinne eines Verzichts auf oder Abbruchs von lebenserhaltenden Maßnahmen umzusetzen.Gelegentlich sehen sich Ärzt*innen aber auch mit der…

Heft 16|2025

App-Alarmierung für Laien und Profis. Helfen ohne Verpflichtung
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App-Alarmierung für Laien und Profis. Helfen ohne Verpflichtung

Die No-Flow-Zeit bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand zu verkürzen ist schon seit 2021 das Ziel des Kooperationsprojekts „München rettet Leben“ (s. MÄA 05/2023). Über eine einfache Alarmierung per App werden Helfende zum Notfall gelotst, um zu reanimieren. Inzwischen ist das Projekt in die dritte Phase gestartet – aber noch immer fehlen Teilnehmende.
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