14.08.2024
ECMO-Therapie bei Corona: Anspruch auf Maximaltherapie ist begrenzt!
Entscheidungen über lebenserhaltende Maßnahmen für Patient*innen zu treffen gehört zum Alltag insbesondere von Intensivmediziner*innen. Bisweilen geht es hier auch darum, den mutmaßlichen oder in einer Patientenverfügung formulierten Willen von nicht mehr einsichtsfähigen Patient*innen – in Abstimmung mit Betreuer*innen oder Vorsorgebevollmächtigten – im Sinne eines Verzichts auf oder Abbruchs von lebenserhaltenden Maßnahmen umzusetzen.Gelegentlich sehen sich Ärzt*innen aber auch mit der…