162. Delegiertenversammlung zur Krisenresilienz. Katastrophen überstehen
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Was tun wir, wenn es keinen Strom, keine Blutversorgung oder kein Personal gibt, wenn Transporte unmöglich sind oder die Wasserver- und -entsorgung nicht funktioniert? Wie können wir uns im Gesundheitswesen auf solche Situationen vorbereiten?
In sechs Vorträgen referierten Expert*innen über wichtige Aspekte der Krisen- und Katastrophenresilienz – entsprechend dem „Wagenrad“ zum gesundheitlichen Bevölkerungsschutz des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Dieses Modell umfasst neben der ambulanten und klinischen Versorgung z.B. auch den öffentlichen Gesundheitsdienst, die Rettungsdienste, die Katastrophenhilfe und den Zivilschutz als wichtige Akteure.
„Sie alle wissen, dass Ausfälle der Strom- und Energieversorgung – sei es durch Sabotage, Cyberangriffe oder andere Ursachen – sowie Fragen der Verteidigung uns zunehmend Probleme bereiten“, sagte PD Dr. Thorsten Hammer, Anästhesist und Leiter der Stabsstelle Katastrophenschutz, Risiko- und Gefahrenabwehr am Universitätsklinikum Freiburg. Resilienz sei mehr als eine Vorbereitung auf Krisensituationen.
Wichtig sei vielmehr im konkreten Fall die Fähigkeit, mehrere Belastungen gleichzeitig zu bewältigen und trotz knapper Ressourcen die best-mögliche Versorgung aller Menschen zu gewährleisten.
Das gesamte System müsse unter Druck handlungsfähig bleibe. Deshalb müsse man mögliche Entwicklungen antizipieren und das System daran anpassen. „Ein Krankenhaus, eine Apotheke oder eine Praxis ist nur so resilient wie ihre schwächste Abhängigkeit“, sagte Hammer. Daher brauche es zunächst eine Risikoanalyse, aber auch „technische Redundanzen“, also technische Backup-Systeme, die z.B. bei einem Stromausfall eingesetzt werden. Ebenso wichtig seien eindeutig geklärte Verantwortlichkeiten und Führungsstrukturen. Hammer berichtete vom Vorgehen in Baden-Württemberg, wo gemeinsam entwickelte Konzepte anschließend trainiert und weiterentwickelt werden. Regionale und länderübergreifende Netzwerke arbeiten dazu zusammen, und es finden regelmäßige Konferenzen sowie Übungen statt.
Wichtig sei auch die strategische Patientensteuerung: Im Krisen- oder Katastrophenfall brauche es ein gemeinsames Lagebild, transparente Kapazitäten und definierte Entscheidungswege. Ein vorher bestimmter Landeskoordinator übernimmt in Baden-Württemberg die landesweite Steuerung für die sechs Versorgungsregionen, um Patient*innen im Krisenfall gezielt zu verteilen. „Resilienz bedeutet nicht, jeden Ausfall zu verhindern, sondern trotz eines Ausfalls handlungsfähig zu bleiben“, war Hammers Fazit.
„Unsere Kernaufgabe ist es, die Patientenversorgung sicherzustellen, auch wenn die Infrastruktur ausfällt“, sagte PD Dr. Stephan Prückner vom Institut für Notfall- und Medizinmanagement (INM) am LMU. Er beleuchtete in einem zweiten Vortrag, welche Aspekte für einen krisenresilienten Klinikbetrieb wichtig sind. Eine tragende Rolle spielen hier die drei Res-sourcen Personal, Material und Raum sowie Abhängigkeiten, etwa von der Energieversorgung und einer funktionierenden Kommunikation.
Damit Krankenhäuser auf Naturereignisse wie Hitze oder Starkregen, Cyberangriffe, Gewalttaten und anderes angemessen reagieren können, forderte Prückner gesetzliche Mindeststandards zum physischen und organisatorischen Schutz der Einrichtungen. Aktuell gälten solche Vorgaben nur für größere Häuser.
Mit Risikoanalysen zu Apotheken, OP-Organisation, Blutdepot, Einkauf, Lieferketten und Energiebewirtschaftung bereite sich das INM aktuell auf den Krisenfall vor. Schwachstellen würden in einen „Resilienzplan“ aufgenommen. Prückner betonte die Bedeutung von Zutritts-und Objektschutz und wie sein Vorredner von technischen und organisatorischen Redundanzen sowie von klaren Zuständigkeiten. Eine Herausforderung sei es, krisenfest zu sein, obwohl notwendige Vorbereitungen, Übungen und Lagerhaltung nicht finanziert werden.
Die Perspektive des niedergelassenen Bereichs stellte Dr. Gökhan Katipoglu von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns in einer gemeinsam mit dem Haus- und Oberarzt der Reserve Dr. Florian Vorderwülbecke entworfenen Präsentation dar. Zur Sicherung der ambulanten Versorgung habe man ein gemeinsames Konzept mit der Bundeswehr, dem Staatsministerium und weiteren Partnern entworfen. Denn die ambulante Versorgung sei das „Rückgrat des Gesundheitssystems“: 97 Prozent aller Behandlungsfälle fänden ambulant statt, 70 Prozent aller Notfallpatient*innen würden durch Niedergelassene versorgt. Rund 1 Milliarde Arzt-Patienten-Kontakte gebe es jährlich deutschlandweit. Dieser Bedarf verschwinde in der Krise nicht. Gleichzeitig seien aber gerade kleine Praxen personell sehr verwundbar: Einzelne Ausfälle wirkten sich sofort aus, weil diese oft keine technischen und personellen Redundanzen hätten. Bei Krisen seien Ärzt*innen außerdem Teil der Bevölkerung und daher womöglich selbst von Erkrankung, Evakuierung oder fehlender Kinder- und Angehörigenbetreuung betroffen. Zudem hätten einige Ärzt*innen womöglich noch Doppelverpflichtungen im Katastrophenschutz.
In der Krise gelte es, die Regelversorgung zu halten, die Akutversorgung zu übernehmen und ambulante Anlaufpunkte zu sichern, um die Krankenhäuser zu entlasten. Dazu müssten im Katastrophenfall die Landesebene, die regionale und die örtliche Ebene zusammenarbeiten. Katipoglu empfahl, die Praxen etwa mit Checklisten und Handlungsempfehlungen auszustatten, um sie für die Problematik zu sensibilisieren. Niedergelassene müssten dazu befähigt werden, sich mit Partnern im Krisen-und Katastrophenschutz auf Bundes-und Landesebene abzustimmen und Abläufe in Tests zu üben. Die KVB unterstütze ihre Mitglieder mit Informationen und Online-Seminaren beim Business-Continuity-Management für den Krisenfall.
Helfen könne es, spezielle „Ankerpraxen“ mit besonders resilienter Infrastruktur zu benennen und Knotenpunkte zur Versorgung leicht verletzter Personen einzurichten. Fahr-dienste für Transport und Kommunikation und eine Vermittlungsplattform für medizinische Fachkräfte müssten geschaffen werden.
Welche Praxen können noch arbeiten, und welche sind von einem Stromausfall betroffen? Wie seine Vorredner betonte auch Katipoglu die Wichtigkeit eines klaren Lagebilds. Ärzt*innen im Ruhestand, Freelancer, Studierende und nicht ärztliches Personal könnten als personelle Reserven dienen, wenn ärztliche Mitarbeitende knapp sind. Möglicherweise seien auch einige Ärzt*innen bereit, als Versorgungsärzt*innen einzuspringen. Allerdings betonte auch Katipoglu, dass es noch einige offene Punkte gebe – wie Aufwandsentschädigungen für diese Einsätze.
Dr. Elisabeth Waldeck vom Münchner Gesundheitsreferat (GSR) stellte anschließend die städtische Perspektive dar. Sie betonte die Notwendigkeit einer Vernetzung der verschiedenen Akteure. Allerdings machten die unterschiedlichen Interessen die Abstimmung untereinander teilweise nicht einfach. Das Gesundheitsamt habe im Krisenfall keine unmittelbaren Steuerungs-und Durchgriffsbefugnisse, sondern die Verantwortung der ärztlichen Selbstverwaltung gelte unverändert weiter. Im Ernstfall sei das GSR aber für den Krisen- und Infektionsschutz sowie für die Koordination und Abstimmung der Akteure verantwortlich. Es könne Krisenstäbe und andere Behörden beraten und die Infrastruktur schützen. Auch die Überwachung der Hygiene in Notlazaretten oder Pflegeheimen werde unterstützt. „In Kriegen sterben durchschnittlich mehr Menschen an Infektionskrankheiten als an Waffen“, sagte Waldeck zur Begründung.
Aktuell gebe es bei der Landeshauptstadt München viele Aktivitäten zur Vorbereitung – gesundheitsamtsintern etwa durch strukturiertes Erfassen und Überprüfen der Organisation, durch Vorbereitungen zur Stärkung der Krisenresilienz unter Federführung der Branddirektion, durch Mitwirkung an der zivilen Alarmplanung und durch Austausch mit der Bundeswehr sowie durch Krisenübungen von Realszenarien.
Christian Zollner von der Berufsfeuerwehr betonte, dass alle Akteure die Prozesse in ihrem Bereich kennen müssen. Auch er sagte, wie wichtig es sei, ein genaues Lagebild zu besitzen, das organisationsüber-greifend geteilt werde, und dass man sich untereinander gut vernetze. Sein Credo: „In der Krise muss man die Köpfe kennen“ – damit jede*r weiß, wer für was zuständig ist. Bei einem Stromausfall sei es egal, warum der Strom ausfalle.
Wichtig sei es, die richtigen Maßnahmen einzuleiten.
Als Vertreterin des bayerischen Gesundheitsministeriums ergänzte Simone Kohn Waldecks Ausführungen. Schon seit 1997 gebe es das Zivilschutz- und Katastrophengesetz. Allerdings müsse man das Thema nun wieder „aus der Ecke holen“.
„Die Länder müssen Vorkehrungen treffen“, sagte Kohn. Im Kriegsfall sei zwar der Bund zuständig, bei anderen Krisen aber die einzelnen Länder. Kohn rief die Bundesländer dazu auf, voneinander zu lernen. Es müsse nicht jede*r das Rad neu erfinden. Mit unfairen Angriffen auf die Zivilbevölkerung müsse man im Angriffsfall rechnen. Für wahrscheinlicher als einen Krieg auf deutschem Boden hielt sie aber den NATO-Bündnisfall.
Dieser könne einige Auswirkungen auch auf Deutschland haben: Bei einem Angriff an der Ostgrenze der NATO könne ein Flüchtlingsstrom im Millionenbereich entstehen, und wahrscheinlich wären auch viele deutsche Soldat*innen verwundet. Dann gelte es, die Bedürfnisse der hiesigen Bevölkerung, der Geflüchteten und der militärischen Verwundeten gleichzeitig zu berücksichtigen. Das Bundesgesundheitsministerium plane derzeit die Erstellung eines „Gesundheitssicherungsgesetzes“, um für diesen Fall Rechtsgrundlagen und Befugnisse zu schaffen. Das werde allerdings einige Belastungen für die Bevölkerung enthalten, kündigte Kohn an.
Auch Kohn betonte die Wichtigkeit von aussagekräftigen Lagebildern im Katastrophenfall. Noch fehlten entscheidende Daten für eine entsprechende Vorbereitung. Im Krisenfall sei damit zu rechnen, dass vieles nicht mehr richtig funktionieren wer-de – z.B. auch die Kinderbetreuung. Gleichzeitig müssten sensible Daten geschützt und die Medikamentenversorgung gesichert werden. Diskutiert werde daher aktuell, mehr Medikamente im Inland zu produzieren, eine strategische Lagerhaltung vorzunehmen und festzulegen, welche Medikamente besonders wichtig sind.
Dieser Artikel ist von Stephanie Hügler
MÄA 21/2026 vom 17.10.2026