Informationen der Kammer. Vom Ausbilderkurs bis zur Servicehotline
Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) ist die zuständige Stelle nach Berufsbildungsgesetz für den Ausbildungsberuf der/des Medizinischen Fachangestellten (MFA). Für einen ersten Überblick zu Ausbildungsthemen steht ein Leitfaden auf der BLÄK-Homepage bereit. Wichtige Informationen rund um den Ausbildungsvertrag, um den Tarifvertrag, Gehalt, Urlaub und Ausbildungszeit gibt es dort ebenso (s. QR-Code)
Eine hohe Ausbildungsqualität ist ein wichtiger Aspekt zur Gewinnung von Fachkräften. Seit dem Jahr 2006 gibt es eine einheitliche „Verordnung über die Berufsausbildung zur/zum MFA“. Darin sind z. B. die Ausbildungsdauer und die verbindlichen Ausbildungsinhalte während der praktischen Ausbildung enthalten. Die Ausbildungsinhalte sind zwingend vorgeschrieben. Die Fachrichtung der Praxis, in welcher die Ausbildung stattfindet, ist nicht entscheidend.
Die Berufsbezeichnung ist in der Verordnung ebenfalls geregelt. Sehr häufig wird noch der Begriff „Arzthelferin/Arzthelfer“ verwendet. Aus Respekt gegenüber dem Fachwissen und der Kompetenz der MFA ist jedoch die korrekte Berufsbezeichnung „Medizinische Fachangestellte/Medizinischer Fachangestellter“ (MFA) von großer Bedeutung, zeigt sie doch auch, dass es sich hier um keinen Hilfsberuf handelt. Die aktuell gültigen und verbindlichen Ausbildungsinhalte, die Ärztinnen und Ärzte während der Ausbildung vermitteln müssen, finden sich auf der BLÄK-Homepage im Dokument „Zeitliche Gliederung der Ausbildung“ (s. QR-Code).
Mit einem Ausbilderkurs für Ärztinnen und Ärzte hilft die BLÄK dabei, eine gute Basis für die Ausbildung sicherzustellen. Der Kurs beleuchtet wichtige rechtliche Fragen, wie z.B. Ausbildungsvertrag, Abmahnung, Kündigung, Arbeitszeit, Urlaub, Gehalt, betrieblicher Ausbildungsplan, Ausbildungsnachweis, aber auch Fragen rund um die inhaltlichen Aspekte der Ausbildung, beispielsweise Dauer der Ausbildung. Der 50. Bayerische Ärztinnen- und Ärztetag hat daher allen Ausbilderinnen und Ausbildern dringend empfohlen, an diesem kostenlosen Kurs teilzunehmen. Der Ausbilderkurs kann auf der Homepage der Bayerischen Landesärztekammer über den Fortbildungskalender eingesehen und gebucht werden.
Auch angestellte MFA haben die Möglichkeit, den Kurs „Durchführung der Ausbildung“ bei der BLÄK zu absolvieren. Praxiserfahrungen zeigten, dass verantwortliche MFA, die die Auszubildenden betreuen und für deren Belange besonders geschult sind, die ausbildenden Ärztinnen und Ärzte gut unterstützen können. Relevante Fragen sind hier etwa die Organisation der Ausbildung, Lernprozesse, Lerntechniken oder Bedingungen des Lernens. Nähere Informationen finden sich auf der Homepage der Walner-Schulen, Fortbildungszentrum für medizinische Berufe der Bayerischen Landesärztekammer (www.walner-schulen.de )
Einen Ausbildungsnachweis, früher Berichtsheft, müssen alle Auszubildenden führen, und die Ausbildenden müssen dies durchsehen. Denn die Gesamtverantwortung für die Ausbildung zur/zum MFA, trägt nach BBiG die Ärztin/der Arzt. Der Ausbildungsnachweis belegt den zeitlichen und inhaltlichen Ablauf der Ausbildung für alle an der Berufsausbildung Beteiligten. Er dokumentiert die während der gesamten Ausbildungszeit vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Ausbildende sollen den Ausbildungsnachweis mindestens einmal im Monat prüfen, mit den Auszubildenden besprechen und den Nachweis abzeichnen. Die Auszubildenden müssen die Gelegenheit haben, den Ausbildungsnachweis während der Ausbildungszeit zu führen. Auch hierzu gibt es von der BLÄK ein Merkblatt unter: merkblatt-zum-ausfuellen-des-ausbildungsnachweises.pdf ( www.blaek.de ). Der Ausbildungsnachweis steht ebenfalls auf der BLÄK-Homepage zum Download zum Download bereit (siehe QR Code).
Der Einsatz einer Tutorin/eines Tutors, z.B. der Erstkraft in der Praxis, hat sich für die Ausbildung als sinnvoll erwiesen. Denn die ausbildenden Ärztinnen und Ärzte können häufig nicht alle Ausbildungsinhalte selbst vermitteln. Diese Tutorinnen und Tutoren sollen mindestens einmal pro Woche eine feste Zeit mit den Auszubildenden einplanen und dort mit ihnen alles rund um die Ausbildung, insbesondere zum aktuellen Fortschritt innerhalb der Ausbildung besprechen und konkrete Einzelfälle und -schritte ggf. wiederholen. Gemeinsam können sie so auch die praktische Prüfung anhand der Originalprüfungsfälle von der Homepage der BLÄK einüben und simulieren.
Mit ihrer MFA-Hotline hilft die Abteilung Berufsbildung der BLÄK dabei, die Servicequalität für ausbildende Ärztinnen und Ärzte weiter zu verbessern. Unter der Nummer 089 4147-154 beantwortet die Abteilungsleiterin Fragen zu allen Aspekten der MFA-Ausbildung. Die Hotline steht jeden zweiten Mittwochnachmittag eines Monats von 14 bis 15 Uhr zur Verfügung.
Sinnvoll ist ein kontinuierlicher Kontakt mit der zuständigen Berufsschule. So kann sich die/der Ausbildende rechtzeitig über den Wissensstand zu Berufsschulthemen, Noten, Fehlzeiten oder auftretende Probleme informieren. Bei schlechten Noten oder „Lernschwierigkeiten“ können auch die Arbeitsagenturen über die sogenannten ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) unterstützen, damit die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann. Auszubildende erhalten dabei u.a. Nachhilfe in Theorie und Praxis, werden auf Klassenarbeiten und Prüfungen vorbereitet und bei der Bewältigung von Alltagsproblemen unterstützt. Sowohl für den Ausbildungsbetrieb als auch für die/den Auszubildenden ist die Maßnahme kostenlos.
Die Externenprüfung nach § 45 BBiG ist eine gute Möglichkeit für Mitarbeitende, die seit vier oder fünf Jahren im Tätigkeitsfeld eines/einer MFA eingesetzt sind, aber noch keinen Abschluss als MFA haben. Die Bayerische Landesärztekammer kann prüfen, ob dafür die Voraussetzungen vorliegen. Wenn ja, können die Mitarbeitenden die Abschlussprüfung (ohne vorherige Ausbildung) absolvieren und so den Abschluss zur/zum Medizinischen Fachangestellten erlangen.
Anna-Marie Wilhelm-Mihinec (Leiterin des Bereichs Berufsbildung, Internationales und Forschung)
Bettina Leffer (Abteilungsleiterin Berufsbildung)
MÄA 8/2025