Abhängige in Haft. Externe Suchtberatung vor dem Aus?
Was passiert in der externen Suchtberatung, wo findet sie statt und wer nimmt sie in Anspruch?
Die externe Suchtberatung in der JVA München findet direkt vor Ort in eigenen Beratungsräumen statt und wird unabhängig vom Justizvollzug durch freie Träger durchgeführt. Das gewährleistet Vertraulichkeit, Freiwilligkeit und einen niedrigschwelligen Zugang. Wir arbeiten mit Menschen, die oftmals eine lange Suchtgeschichte, erhebliche psychische Belastungen und Erfahrungen sozialer Ausgrenzung mitbringen. Die Nachfrage ist hoch: Einige suchen von sich aus Hilfe, andere werden aufgrund ihrer gesundheitlichen oder rechtlichen Situation auf uns aufmerksam gemacht. Besonders in der Untersuchungshaft, die von großer Unsicherheit geprägt ist, besteht ein hoher Bedarf an Orientierung und Stabilisierung.
Was sind die Ziele und warum ist die externe Suchtberatung wichtig?
Unser Ziel ist es, Menschen in Haft zu stabilisieren, Ressourcen zu stärken und Übergänge vorzubereiten – sei es in Richtung Therapie, in das Leben nach der Haft oder auch zur Anbindung an eine Substitutionspraxis. Beratung bedeutet hier nicht Kontrolle, sondern Unterstützung zur Selbstbestimmung. Viele Betroffene erleben erstmals seit langer Zeit einen strukturierten Rahmen, der genutzt werden kann, um Perspektiven zu entwickeln und Rückfallrisiken zu verringern. Die Zeit unmittelbar nach der Entlassung gilt als Hochrisikophase, in der es besonders häufig zu Überdosierungen und gesundheitlichen Krisen kommt. Eine gute Übergangsgestaltung kann hier im wahrsten Sinne des Wortes lebensrettend sein. Zugleich leistet die externe Suchtberatung einen bedeutenden Beitrag zur Resozialisierung: Sie schafft Zugänge zu medizinischer Versorgung, Therapieplätzen und sozialer Unterstützung. Studien zeigen, dass jeder investierte Euro einen mehrfachen gesellschaftlichen Nutzen erzeugt – durch vermiedene Rückfälle, geringere Gesundheitskosten und erfolgreich vermittelte Hilfsangebote.
Wie finanziert sich die Suchtberatung momentan und warum ist ihr Fortbestehen gefährdet?
Die Finanzierung basiert derzeit auf Zuschüssen, die jeweils für ein Kalenderjahr genehmigt werden, sowie erheblichen Eigenmitteln des Trägers. Unser Hauptkostenträger ist die Regierung von Oberbayern. Um die externe Suchtberatung langfristig auf sichere Beine zu stellen, braucht es eine deutliche Reduzierung der bisherigen Finanzierungslücke. Geschieht dies nicht, ist ein Angebot gefährdet, das seine Wirksamkeit seit Jahren eindeutig belegt. Sollte die externe Beratung wegfallen, hätte dies unmittelbare Auswirkungen: Menschen würden ohne Vorbereitung, ohne gesundheitliche Anbindung und ohne Klärung zentraler Fragen zu Wohnen, Therapie oder Substitution entlassen. Das erhöht Rückfallquoten, belastet Polizei, Gerichte und Kliniken und verschärft das gesundheitliche Risiko – insbesondere das ohnehin hohe Überdosierungsrisiko nach Haftende. Besonders betroffen wären vulnerable Gruppen wie Frauen, Menschen mit Sprachbarrieren oder Personen mit psychischer Erkrankung, für die die externe Beratung oft die einzige vertrauliche Anlaufstelle ist. Der Abbau dieser Strukturen wäre daher nicht nur sozialpolitisch, sondern auch gesundheitlich und sicherheitspolitisch, ein Rückschritt.
Was können Ärzt*innen tun, um Sie zu unterstützen?
Ärzt*innen haben eine wichtige Stimme, wenn es um die gesundheitliche Versorgung in Haft geht. Sie können die laufende Petition unterstützen und öffentlich darauf hinweisen, dass eine qualitativ hochwertige Suchtbehandlung ein Grundrecht ist und nicht vom Zufall der Finanzierung abhängen darf. Besonders im Bereich der Substitution und der psychosozialen Begleitung ist der medizinische Blick entscheidend, um auf die Risiken hinzuweisen, die durch Versorgungslücken entstehen. Ärzt*innen können zudem in Fachgremien, Berufsverbänden oder gegenüber politischen Entscheidungsträgern verdeutlichen, dass Übergänge – also die Verbindung zwischen Entlassung und ambulanter Versorgung – ein zentraler Faktor für Überlebenssicherheit, Stabilisierung und Rückfallvermeidung sind.
Was müsste die Politik tun?
Die Politik muss die externe Suchtberatung verbindlich absichern und als festen Bestandteil der Gesundheits- und Resozialisierungsinfrastruktur anerkennen. Dazu gehört eine dauerhafte Regelfinanzierung, die den bisherigen Projektcharakter ablöst und Planungssicherheit schafft. Ebenso erforderlich sind klare Schnittstellen, feste Fristen und transparente Zuständigkeiten, etwa bei Kostenübernahmen für Therapie- oder Übergangsmaßnahmen.
Auch die medizinische Versorgung in Haft – einschließlich Substitution – muss dem Versorgungsstandard außerhalb der Gefängnisse entsprechen. Resozialisierung darf kein Randthema bleiben. Sie ist eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Jeder gelungene Übergang reduziert Rückfälle, vermeidet Leid und spart langfristig erhebliche Kos-ten. In diesem Sinne ist die Sicherung der externen Suchtberatung nicht nur ein gesundheitspolitisches Anliegen, sondern auch eine Frage der Gerechtigkeit und der öffentlichen Sicherheit.
Dieses Gespräch führte Stephanie Hügler
MÄA 01 vom 31.12.2025